des Kleinstkindes (2. Lebensjahr bis 5. Lebensjahr) und des Kindes (5. Lebensjahr bis 10. Lebensjahr) und des Jugendlichen (10. Lebensjahr bis 18. Lebensjahr)
Behandlungsmöglichkeiten
des Kleinstkindes (2. Lebensjahr bis 5. Lebensjahr)
Diesen frühen Behandlungsindikationen sind in der Regel für Geburtsgebrechen relevant.
So stehen hier in der Regel Therapien zur Nachentwicklung der Kieferbasen im Vordergrund, aber auch regulierende Maßnahmen für Zunge- und Schluckfunktion.
Behandlungsmöglichkeiten
des Kindes (5. Lebensjahr bis 10. Lebensjahr)
Die Indikation für die sogenannte Frühbehandlung in diesem Altersabschnitt legt ebenfalls den Focus auf die Nachentwicklung der Kieferbasen. Jedoch sind in dieser Phase der Kindesentwicklung nicht nur die genetisch bedingten Diskrepanzen der Kieferentwicklung, sondern ebenfalls myofunktionelle Störungen zu behandeln.
Behandlungsmöglichkeiten
des Jugendlichen (10. Lebensjahr bis 18. Lebensjahr)
Dieser Abschnitt der Entwicklung, der mit dem Wechsel der seitlichen Zähne beginnt ist das klassische Alter für eine kieferorthopädische Behandlung. Das heißt, wenn alle o.a. Punkte nicht indiziert waren, fängt man klassischer Weise mit der Behandlung in diesem Alter an.
Der nach der Diagnostik festgestellte Befund des Patienten gibt den individuell für jeden einzelnen Patienten notwendigen Ablauf, als auch die Apparateauswahl (Spangen) für die notwendige Therapie vor.
Unterschieden werden folgende Behandlungsmöglichkeiten
Funktionelle Kieferorthopädie (herausnehmbare Möglichkeiten):
In der funktionellen Kieferorthopädie steht erneut die Nachentwicklung der Kieferbasen und damit das Nutzen des restlichen Wachstums des Kindes im Vordergrund, um die Kieferbasen in Breite und Länge anzupassen. Hinzukommend werden die durchkommenden Zähne in Kombination mit der Wachstumssteuerung reguliert.
Die funktionskieferorthopädische Apparatur, die für diese Therapie zur Verfügung steht ist in der Regel eine herausnehmbare Zahnspange, die individuell für den Patienten angefertigt wird und nicht nur die Kieferbasen nachentwickelt, sondern auch Einfluss auf die Fehlfunktionen nimmt.
(mehr zur Behandlungstechnik „Herausnehmbare Zahnspange“ klicke hier)
Festsitzende/Regulative Therapie:
In der regulativen Therapie, werden falsch stehende Zähne an den richtigen Platz versetzt und die Verzahnung der oberen mit den unteren Zähnen eingestellt. Die dafür notwendige Mechanik ist mit einer fest sitzenden Zahnspange der Multibandapparatur (Brackets) gegeben. Daher findet auch die feste Zahnspange in dieser Therapie ihren Einsatz, da eine herausnehmbare Zahnspange Zahnbewegungen nur bedingt und sehr begrenzt durchführen kann.
(mehr zur Behandlungstechnik „Festsitzende Zahnspange“ klicke hier)
Retentionsphase:
Jede kieferorthopädische Therapie schließt mit der Retentionsphase ab, die für abschließende Balance und Stabilität sorgt. Dieser Phase kommt eine große Bedeutung zu. Dementsprechend haben wir diesem Therapieschritt ein eigenes Kapitel gewidmet.
Protektion: